Kaufverträge kommen durch mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung der mess-elektronik-groß GmbH (im Folgenden Lieferer genannt) zustande.
Der Auftrag gilt erst als bestätigt, wenn der Besteller die schriftliche Auftragsbestätigung / Rechnung des Lieferers erhält.
Bei kurzfristiger Lieferung gilt die Rechnung über die gelieferte Ware als Auftragsbestätigung.
Alle Sondervereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung des Lieferers.
Angebote werden vom Lieferer frei bleibend abgegeben.
Vertragsumfang
§1 Preise
Alle Preise gelten ab Lager ohne Verpackung, Versandspesen und Mehrwertsteuer.
Als verbindlich für Lieferer und Besteller gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Auslieferung ab Lager jeweils gültigen Preislisten des Lieferers.
Für steuerfreie Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten ist die Angabe der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer erforderlich.
Die Preise für Verpackung, Versandspesen und Mehrwertsteuer werden dem Besteller während des Bestellvorgangs im Online-Shop durch die Auftragsbestätigung des Lieferers schriftlich mitgeteilt.
§2 Lieferung
Durch den Lieferer mitgeteilte Lieferfristen bezeichnen den Liefertermin nur ungefähr und beziehen sich auf den Zeitpunkt „ab Lager“. Lieferverzögerungen geben dem Besteller keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt.
Die Lieferung erfolgt ab Lager des Lieferers oder ab Herstellerwerk. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem die Lieferung den Lieferer verlässt.
Bei Rücknahme der Ware durch den Lieferer geht die Gefahr erst in dem Augenblick der Entgegennahme beim Lieferer auf ihn zurück.
§3 Rücktritt
Rücktritt vom Vertrag kann der Lieferer erklären, wenn
er infolge außergewöhnlicher Ereignisse, höherer Gewalt, Betriebsstörungen – auch in Zuliefererbetrieben – an der Lieferung gehindert ist,
er Kenntnis von einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers erhält,
der Besteller seine Zahlungen einstellt, das Vergleichs- oder Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt oder angeordnet ist,
der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung des Lieferers in Verzug ist.
Das Recht des Lieferers auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer vorübergehenden Verhinderung der Lieferung bleibt der Besteller zur Abnahme der bestellten Ware nach Fortfall des Lieferungshindernisses verpflichtet, wenn der Lieferer den Rücktritt nicht erklärt.
§4 Zahlung
Die Zahlung ist, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten.
Bei Neukunden wird, bis auf Widerruf durch den Lieferer, eine Zahlung im Voraus vereinbart.
Bei Zahlungsverzug hat der Lieferer das Recht, hinsichtlich der noch nicht fälligen Rechnungen unter Aufhebung des vereinbarten Ziels Sofortkasse zu verlangen.
Bestellungen mit Zielort im Ausland werden nur gegen Vorlage eines Akkreditivs ausgeführt und ausgeliefert, es sei denn, dass Vorauszahlung geleistet wurde.
Akzepte und Wechsel gelten nicht als Bezahlung.
Diskontspesen und Zinsen hat der Besteller dem Lieferer zu vergüten.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die Forderung gegenüber dem Besteller mit 3% über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen.
Im Falle eines mehrfach angemahnten Zahlungsverzugs behält sich der Lieferer das Recht vor, Nutzungslizenzen zu deaktivieren und weitere Lieferungen und Leistungen zu verweigern, bis die vollständige Zahlung inkl. allfälliger Mahngebühren und Verzugszinsen geleistet wurde.
§5 Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt besteht zugunsten des Lieferers hinsichtlich aller von ihm gelieferten Waren auch für den Fall der Verbindung oder Verarbeitung bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Bestellers.
Im Falle der Weiterveräußerung der gelieferten Ware durch den Besteller tritt ihm dieser schon jetzt sämtliche ihm hieraus zustehenden Forderungen und Ansprüche gegen den Empfänger der gelieferten Ware zur Sicherung ab.
Zugriffe Dritter auf die an den Lieferer abgetretenen Forderungen hat der Besteller unverzüglich dem Lieferer mitzuteilen.
§6 Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, beginnend mit dem Lieferdatum.
Der Lieferer verpflichtet sich, bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach seiner Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der nachweislich fehlerhaften Teile oder Teilegruppen.
Der Lieferer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Pflicht.
Für gewerbliche Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht bietet der Lieferer bei Neugeräten eine freiwillige 24-monatige Bring-In-Garantie an.
Reklamierte Geräte werden demnach nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ebenfalls freiwillig auf Kosten des Lieferers repariert.
Für Vorführgeräte oder gebrauchte Geräte bietet der Lieferer eine Gewährleistung von 12 Monaten.
Der Besteller muss die Ware zur Reparatur einsenden. Verpackungs- Transport- und Fahrtkosten anlässlich einer Mängelbeseitigung gehen zu Lasten des Bestellers.
Die vorstehende Verpflichtung bezieht sich auf den Teil, der zur Behebung des Mangels notwendig ist. Jeder weitergehende Anspruch (auch auf Ersatz von Folgeschäden) ist ausgeschlossen.
Beanstandete Stücke hat der Besteller zunächst an Ort und Stelle zu verwahren oder auf Verlangen jedoch auf seine Kosten und Gefahr an die vom Lieferer angegebene Adresse einzusenden.
Die zum Zwecke des Austauschs ausgebauten Teile gehen in das Eigentum des Lieferers über.
Jede Mängelhaftung entfällt, solange der Besteller in Verzug ist, oder wenn die gelieferten Waren unsachgemäß behandelt oder an ihnen Reparaturen oder sonstige Änderungen durch den Besteller oder einem Dritten ohne Einwilligung des Lieferers vorgenommen wurden oder vor Anerkennung der Mängelrüge durch den Lieferer weiterverkauft worden sind.
Für die Lieferung von Ersatzstücken gelten die gleichen Bedingungen wie für die ursprüngliche Leistung. Der Lieferer haftet nicht für den Verlust von Daten.
§7 Mängelanzeige
Der Besteller verpflichtet sich, zur Bedienung des Systems geschultes Personal einzusetzen und Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Der Besteller trägt die Kosten für alle erforderlichen Leistungen zur Beseitigung von Störungen, die nicht durch normalen Betrieb, sondern durch äußere Einwirkungen oder Störungen durch unsachgemäße Bedienung bedingt sind.
Alle nicht zu Lasten des Lieferers gehenden Leistungen werden dem Besteller – nach Auftragserteilung durch ihn – unter Zugrundelegung des Material- und Arbeitszeitaufwandes zu den beim Lieferer geltenden Sätzen berechnet.
Der Besteller ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Konfiguration und den bestimmungsgemäßen Gebrauch der gelieferten Hard- und Software. Sämtliche technischen Voraussetzungen zum Betreiben des Systems sind durch den Besteller zu gewährleisten.
Der Lieferer übernimmt keine Verantwortung für Störungen durch eine fehlerhafte Konfiguration des Systems, fehlerhafte Bedienung, äußere Störeinflüsse und Datenverlust.
Für eine regelmäßige Datensicherung hat ausschließlich der Besteller Sorge zu tragen.
Beanstandungen an Servicearbeiten oder Produktmängeln sind dem Lieferer unverzüglich mitzuteilen. Bei begründeten Beanstandungen leistet der Lieferer Nachbesserung in einer angemessenen Frist.
Alle weiteren Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aufgrund von Verlusten des Bestellers sind ausgeschlossen.
§8 Warenrückgabe
Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht für gewerbliche Besteller.
Warenrückgaben werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Lieferer und innerhalb von 14 Tagen nach Lieferdatum akzeptiert.
Die Entscheidung der Annahme einer Warenrückgabe liegt beim Lieferer und wird ausschließlich schriftlich in Form eines Angebotes übermittelt.
Eine Rücknahme von Kleinmengen oder Kleinbestellungen unter 50 EUR netto Warenwert ist prinzipiell nicht möglich.
Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Softwarelizenzen jeglicher Art, Verbrauchsartikel wie Stempelkarten, Farbbänder, bereits eingebaute und verschmutzte Materialien sowie Lieferungen bzw. Teile aus Lieferungen in denen bei der Auftragsbestätigung explizit darauf hingewiesen worden ist, dass keine Rücknahme möglich ist.
Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden (unverschmutzt, keinerlei Einbau- bzw. Gebrauchsspuren oder Schäden). Artikel, welche aufgrund Ihres Zustands, zum Beispiel Wertminderungen in Folge von Gebrauchsspuren, nicht weiter veräußert werden können (auch nicht rabattiert), werden grundsätzlich nicht angekauft und kostenpflichtig an den Besteller zurück gesendet.
Der Warenrücklieferung ist eine Rechnungskopie beizufügen. Für die Rücksendung ist die Originalverpackung der Ware und ein als Transportschutz dienender Umkarton zu verwenden.
Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Bestellers.
Die Höhe des Ankaufpreises wird dem Besteller nach Wareneingang und Überprüfung durch den Lieferer schriftlich mitgeteilt.
Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Warenwertes zum Zeitpunkt der Bestellung, mindestens jedoch eine Handlingspauschale in Höhe von 30,00 € erhoben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Frankfurt (Oder) in Deutschland.
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit dem Besteller ist Frankfurt (Oder) in Deutschland, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes.
Unseren Lieferbedingungen liegen ausschließlich Deutsches Recht und das der Europäischen Union zugrunde.